Ab dem 31.12.2016 gilt Brandschutzpflicht in NRW! Das bedeutet, dass mindestens ein Rauchmelder pro Schlafzimmer,
Kinderzimmer und Flur (über den ein Rettungsweg führt) vorhanden sein muss. So können Brände früh erkannt werden. Der Melder schlägt Alarm bevor Mensch und Sachwerte gefährdet bzw. zerstört werden
und kann so größere Schäden verhindern.
Jedes Jahr sterben ca. 400 Menschen in Deutschland an den Folgen von Wohnungsbränden. Dabei ist die größte Gefahr gar nicht
das Feuer selbst, sondern der gifte Rauch, der bei dem Brand entsteht. Da der Geruchssinn des Menschen während des Schlafes inaktiv ist, merken Betroffene oft gar nicht, oder nur spät, dass ein Feuer
ausgebrochen ist und können weder sich noch andere in Sicherheit bringen. Eine Rauchmelder Pflicht ergibt daher viel Sinn, um Leib und Seele zu schützen.
Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Objektes verantwortlich, für die
Betriebsbereitschaft der Besitzer bzw. bei Mietwohnungen der Mieter.
Ein fachgerechter Einbau und regelmäßige Wartungen der Melder können dabei lebensrettend sein.
Nur wenn ein Rauchmelder im Ernstfall einwandfrei funktioniert, kann er früh vor möglichen Gefahren warnen.
Setzen Sie bei der Auswahl und dem Einbau des Melders darum auf einen Spezialisten. Gerne beraten
wir Sie ausführlich über das Thema, denn in MARTIN SIEG finden Sie einen zertifizierten Fachbetrieb für Brandschutz- und Sicherheitstechnik. Wir wollen, dass Sie sich sicher
fühlen!
Moderne Brandmeldeanlagen helfen dabei, einen Brand im Frühstadium zu erkennen und können so alle anwesenden Personen rechtzeitig vor Gefahren warnen und Alarm bei der zuständigen Stelle
(z. B. Feuerwehr) auslösen.
Auch, wenn sich niemand im Gebäude befindet, wird die Hilfsstelle alarmiert und kann so schnell dem Brand entgegenwirken. Größere Schäden lassen sich somit schneller vermeiden. Vorausgesetzt, die
Anlage ist funktionstüchtig! Planung, Montage und Instandhaltung sollte daher unbedingt von einem Fachbetrieb übernommen werden. MARTIN SIEG erstellt Ihnen unter der Berücksichtigung aller
Vorschriften und Richtlinien ein individuelles Angebot. Selbstverständlich errichten wie auch eine komplette Brandmeldeanlage (BMA) für Sie, wenn das Brandschutzkonzept es vorschreibt. Sprechen Sie
uns an oder kommen Sie vorbei! Wir freuen uns über jede Anfrage
Feuerlöscher dürfen in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden nicht fehlen. In größeren Gebäuden muss mindestens einer von
ihnen pro Etage vorhanden sein und gut sichtbar platziert werden. In regelmäßigen Zeitabständen muss die Einsatzbereitschaft der Löscher von sachkundigen Prüfern überprüft werden.
Schaumlöscher
Eignen sich für die Brandklassen A und B. Einsatzmöglichkeiten sind zum Beispiel Verwaltungsbereiche, Büroräume, Praxen und
Verkaufsflächen.
Pulverlöscher
Eigenen sich für die Brandklassen A, B und C. Einsatzmöglichkeiten sind der Außenbereich, Fahrzeuge und
Parkhäuser.
Wasserlöscher
Sind nur für die Brandklasse A zugelassen. Einsatzgebiet ist zum Beispiel im Textilgewerbe.
Fettbrandlöscher
Sind für die Brandklassen A, B und F zugelassen. Einsatzgebiete in der Gastronomie und anderen Küchen.
Kohlendioxidlöscher
Eignet sich für Brände der Brandklasse B. Einsatzmöglichkeiten zum Beispiel in EDV-Räumen.
Bevor es zu einem offenen Feuer kommt, entwickelt sich Rauch. Dieser Rauch ist für Mensch und
Tier lebensgefährlich. Es bilden sich giftige Gase, die Sicht wird behindert und Fluchtwege können unpassierbar werden. Die Ausbreitung des gefährlichen Rauches muss daher verhindert werden. Dies
gelingt zum Beispiel durch Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen. Brandaufsichtsbehörden schreiben vor, dass Brand- oder
Feuerschutztüren verschlossen sein müssen. Wenn die Tür aus betrieblichen Gründen jedoch für
längere Zeit offen bleiben muss, ist dies nur erlaubt, wenn die Tür mit einer sogenannten Feststellanlage ausgestattet ist (z.B. von Hekatron, Bild oben). Diese schließt bei einem Brand bzw. einer
Rauchentwicklung automatisch und gewährleistet so Ihre Sicherheit.
Eine regelmäßige Wartung ist daher das A und O und muss von geschultem Fachpersonal
vorgenommen werden.
Unser Vorteil: Die Fertigung folgt aus einer Hand! Wir machen Vor-Ort-Aufnahmen der aktuellen Ausstattungen, konzipieren die
Pläne bei Objektneubauten und stimmen die Unterlagen mit der ortsansässigen Feuerwehr bzw. dem zuständigen Brandamt ab. Nur so kann die Vollständigkeit und Richtigkeit gewährleistet werden. Vertrauen
Sie uns!
Betriebe stehen vor der ständigen Bedrohung einer Brandgefahr. Ein materieller Schaden ist zwar von der Versicherung
abgedeckt, jedoch wiegen die Verluste von Leben und Gesundheit weitaus schwerer. Als Arbeitgeber trägt man die Verantwortung für den Schutz der Angestellten und Sachgüter. Im besten Fall weiß jeder
Mitarbeiter ganz genau, was im Ernstfall zu tun ist. Genau das lernen sie durch eine Brandschutzunterweisung mit MARTIN SIEG.